Erst recherchieren, dann anmelden!
Bevor Sie ein Geschmacksmuster anmelden, empfehlen wir Ihnen, sich über den bestehenden Formenschatz zu Informieren und nach bereits eingetragenen Geschmacksmustern zu recherchieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Designs eingetragen sind. Eine mögliche Verletzung älterer Schutzrechte wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte festgestellt. Wir führen Recherchen nach identischen oder ähnlichen Geschmacksmustern bzw. Designs durch.